05. Dezember 2006
Zwar können Verkehrsunfälle auf dem Weg von oder zur Arbeit auch dann als Wegeunfälle anerkannt werden, wenn sie durch rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten verursacht wurden. Eine Verletztenrente steht dem Unfallverursacher dann jedoch nicht zu.
(Hessisches LSG, AZ: L 3 U 99/05, Urteil vom 29.11.2006)Auch bei zähfließendem Verkehr gilt beim Einfahren auf die Autobahn nicht das Reißverschlussverfahren. Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrbahnen Vorrang mit der Folge, dass bei einem Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer, der vom Beschleunigungsfahrstreifen auf die Autobahn einfährt, und einem Fahrzeug auf der rechten Fahrspur ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Einfädelnden spricht.
(OLG Köln, Urteil vom 24.10.2005, 16 U 24/05)